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   VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13 V   

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VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13 V (https://dejure.org/2014,20761)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.07.2014 - 4 K 626.13 V (https://dejure.org/2014,20761)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 4 K 626.13 V (https://dejure.org/2014,20761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 S 2 AuslG 1965, § 5 Abs 1 AuslG 1965, § 5 Abs 1 Nr 2 AuslGDV, § 30 Abs 1 AuslG 1990, § 20 Abs 2 AuslG 1990
    Anwendbarkeit der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Insbesondere musste Art. 6 GG bei der Ermessensausübung berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, juris Rn. 103).

    Daraus ergab sich allerdings kein Anspruch für ausländische Familienmitglieder auf Einreise und Aufenthalt (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987, a.a.O., Rn. 96).

    Das Bestehen einer günstigeren Rechtslage zum hier maßgeblichen Stichtag ergibt sich auch nicht im Umkehrschluss aus dem Beschluss der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981, mit welchem diese die Bundesländer bat, als Sofortregelung zur sozialverantwortlichen Steuerung des Familiennachzugs zu Ausländern aus Nicht-EG-Staaten bundeseinheitlich durch Beschluss der Länder unverzüglich unter anderem 16- und 17jährige ausländische Jugendliche vom Nachzug auszuschließen (zitiert in BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987, a.a.O., Rn. 10 f.).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Im Übrigen verfolgen nach der Rechtsprechung des EuGH beide Stillhalteklauseln dasselbe Ziel (EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2012 - C-300/09 u.a. -, juris Rn. 52).

    Die Rechtslage war für den Kläger weder zum Zeitpunkt des Beginns der Anwendbarkeit des ARB 1/80 am 1. Dezember 1980 (vgl. Art. 16 Abs. 1 ARB 1/80) noch in der Folgezeit (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2012 - C-300/09 u.a. -, juris Rn. 62), günstiger, als die derzeit bestehende Regelung in § 32 AufenthG.

    Bei der Prüfung eines Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot ist darauf abzustellen, ob die von den zuständigen Behörden angewandte innerstaatliche Regelung die rechtliche Situation des türkischen Staatsangehörigen im Verhältnis zu den Vorschriften, die beim Inkrafttreten des Verbots galten, erschwert, für ihn also ungünstiger ist; dabei sind die Rechtsprechung zu den damaligen Vorschriften und eine mit dieser in Einklang stehende Verwaltungspraxis zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 30).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Dies ist bei Familienangehörigen von Freizügigkeitsberechtigten, die selbst nur einen Anspruch auf Familienzusammenführung geltend machen, nicht der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8/09 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Seit dem Inkrafttreten der Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 1. Juli 1980 (BGBl I S. 782) - nachfolgend DVAuslG - am 5. Oktober 1980 benötigten türkische Staatsangehörige zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gemäß § 5 Abs. 1 und 2 AuslG 1965 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG und der Anlage zu der DVAuslG vor Einreise einer Aufenthaltserlaubnis in Form des Sichtvermerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8/09 -, juris Rn. 21).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Auch die Eltern des Klägers, soweit es darauf für die Beurteilung der assoziationsrechtlichen Stellung nach der neueren Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes ankommen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - C-138/13 -, unter curia.europa.eu), sind nach Aktenlage weder derzeit noch in der Vergangenheit selbst selbstständig tätig oder bei einem in der Türkei ansässigen und von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch machenden Unternehmen beschäftigt gewesen.

    Möglicherweise ergibt sich aber aus der neueren Rechtsprechung des EuGH insofern etwas anderes, soweit danach die mittelbare Beeinträchtigung des Freizügigkeitsberechtigten durch die Versagung der Familienzusammenführung für eine Anwendung der Stillhalteklausel ausreichen kann (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, a.a.O., Rn. 35).

  • EuGH, 24.09.2013 - C-221/11

    Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Die Auslegung der Begriffe Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit bestimmt sich dabei grundsätzlich nach den (nunmehr geltenden) Art. 49 ff. und 56 ff. AEUV, ohne dass deren unionsrechtliche Auslegung automatisch auf das Assoziationsrecht zu übertragen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2013 - C-221/11 -, juris Rn. 43 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 C 21/00 -, juris Rn. 10).

    Hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit, die nach Unionsrecht grundsätzlich das Recht zur Erbringung sowie zum Empfang von Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, umfasst, erstreckt sich die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 ZP demgegenüber nur auf die so genannte aktive Dienstleistungsfreiheit, d.h. die Erbringung von Dienstleistungen (EuGH, Urteil vom 24. September 2013, a.a.O., juris Rn. 63).

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 69.81
    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Schließlich ist nicht erkennbar, dass die Rechtsprechung im Dezember 1980 für minderjährige Kinder von türkischen Assoziationsberechtigten generell einen Nachzugsanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1983 - 1 B 17/83 -, juris Rn. 4; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 69/81 -, juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 1981 - 18 B 1183/81 -, NVwZ 1982, 389; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, Rn. 323 f.).
  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83

    Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Schließlich ist nicht erkennbar, dass die Rechtsprechung im Dezember 1980 für minderjährige Kinder von türkischen Assoziationsberechtigten generell einen Nachzugsanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1983 - 1 B 17/83 -, juris Rn. 4; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 69/81 -, juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 1981 - 18 B 1183/81 -, NVwZ 1982, 389; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, Rn. 323 f.).
  • BVerwG, 04.04.1985 - 1 A 16.85

    Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des

    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Vielmehr wurde durch die erlassenen bzw. geänderten Verwaltungsvorschriften in Folge des Beschlusses der Bundesregierung lediglich das bisher bestehende Ermessen eingeschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 1985 - 1 A 16.85 -, DÖV 1985, 682).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1981 - 18 B 1183/81
    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Schließlich ist nicht erkennbar, dass die Rechtsprechung im Dezember 1980 für minderjährige Kinder von türkischen Assoziationsberechtigten generell einen Nachzugsanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1983 - 1 B 17/83 -, juris Rn. 4; Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 69/81 -, juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juli 1981 - 18 B 1183/81 -, NVwZ 1982, 389; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, Rn. 323 f.).
  • VG Schleswig, 10.05.1984 - 15 D 44/84
    Auszug aus VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
    Ob es sich dabei seinerseits um eine durch die Stillhalteklausel untersagte neue Beschränkung gehandelt hat, kann dahinstehen (krit. etwa VG Schleswig, Beschluss vom 10. Mai 1984 - 15 D 44/84 -, juris).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11

    Kindernachzug; Getrenntleben beider Elternteile im Bundesgebiet;

  • EuGH, 19.07.2012 - C-451/11

    Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

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